ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

HAUSREGELN

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

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Artikel 1 - Anwendbarkeit der allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

1.1. Diese allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (im Folgenden: die "Bedingungen") sind Bestandteil jedes zwischen der Designmaxx BV (im Folgenden: LABEL51) einerseits und einem Dritten (im Folgenden: Käufer) andererseits geschlossenen Vertrags sowie aller Angebote von LABEL51 in Bezug auf die Lieferung von beweglichen Sachen.

1.2. Sobald die Bedingungen Teil eines Vertrages zwischen LABEL51 und dem Käufer geworden sind, sind sie auch Teil späterer Verträge zwischen LABEL51 und dem Käufer, selbst wenn zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser späteren Verträge die Bedingungen nicht zur Zufriedenheit von LABEL51 unterzeichnet wurden der Bedingungen verwiesen wurde.

1.3. Abweichungen von den Bedingungen gelten nur, wenn sie von beiden Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden und LABEL51 die Abweichungen schriftlich akzeptiert hat. Die Abweichungen gelten nur für das Angebot oder den Vertrag, unter dem sie gemacht werden.

1.4. Die vollständige oder teilweise Nichtigkeit einer Bestimmung der Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Bedingungen. 

1.5. Die Identität des Unternehmers:
Designmaxx BV (firmierend unter dem Namen 
LABEL51) De Geer 8
4004 LT Tiel 
info@label51.com
KvK: 5096 6049
Btw-identificatienummer: NL8230.18.118.B01

Artikel 2 - Angebote und Zustandekommen von Vereinbarungen

2.1. Die von LABEL51 gemachten Angebote können nur schriftlich angenommen werden. Jedes von LABEL51 unterbreitete Angebot ist unverbindlich, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich als unwiderruflich bezeichnet, und erlischt von Rechts wegen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes bestimmt ist, nach Ablauf von vierzehn (14) Kalendertage ab dem Datum des Angebots.

2.2. Vereinbarungen zwischen den Parteien kommen erst dann zustande, wenn LABEL51 dem Käufer das Zustandekommen der Vereinbarung schriftlich im Namen von LABEL51 durch bevollmächtigte Personen bestätigt, oder wenn LABEL51 die Vereinbarung ohne Vorbehalt in einer für den Käufer erkennbaren Weise ausführt. Ungeachtet dessen ist LABEL51, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, zunächst verpflichtet, die bestellten Waren zu liefern. LABEL51 hat 
das Recht, ohne zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet zu sein und unbeschadet der Rechte von LABEL51 gemäß Artikel 15, die mit dem Käufer getroffenen Vereinbarungen aufzulösen oder durch Kündigung zu beenden, wenn innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach dem (ersten) Zustandekommen der Vereinbarung keine Zustimmung zur Lieferung mit Kostenübernahme erfolgt oder wenn der oben genannte freie Mindestbestellwert erreicht wird.

2.3. Änderungen oder Ergänzungen eines bereits abgeschlossenen Vertrages sowie Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn LABEL51 sie dem Käufer schriftlich bestätigthat.

2.4. Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

2.5. Alle Bestellungen sollten über das Kundenportal von LABEL51 eingegeben werden. Bestellungen, die direkt an den Endkunden versandt werden sollen, sind über das Streckengeschäft-Konto einzugeben. Bestellungen, die an denKäufer geliefert werden sollen, müssen spätestens zwei (2) Arbeitstage vor der Lieferung über das Lieferkonto eingegeben werden. Dabei gilt die Frist bis 10:00 Uhr. Bestellungen, die später als 10:00 Uhr und zwei (2) Tage vor der Lieferung eingehen, werden zur Nachlieferung gesammelt.

2.6. Um Kunde zu werden, muss der Käufer den allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmen und diese unterschrieben an LABEL51 zurücksenden.

Artikel 3 - Preise

3.1. Alle von LABEL51 in ihren Angeboten genannten Preise sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, unverbindlich.

3.2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (VAT).

Artikel 4 - Lieferung
4.1. Wenn LABEL51 eine Zeichnung, ein Foto, ein Modell, einen Entwurf, eine Berechnung oder andere Daten zeigt oder zur Verfügung stellt, geschieht dies nur als Hinweis. Die zu liefernden Endprodukte können von den gezeigten abweichen.

4.2. Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung innerhalb Europas per Dropshipping ab dem Lager von LABEL51 in Tiel. Regelmäßige Lieferungen innerhalb der Länder Niederlande, Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Italien, Spanien, Portugal, Österreich, Schweiz, Polen, Tschechien, Rumänien, Litauen und Dänemark erfolgen, sofern nicht anders vereinbart, frei Haus, wenn der für das jeweilige Land geltende Mindestbestellwert erreicht wird. Bei regulären Händlerbestellungen, die unter dem frachtfreien Auftragswert liegen, werden diese für maximal zwei Wochen kumuliert, bis der frachtfreie Auftragswert erreicht ist. Haben die zusammengefassten Bestellungen nach zwei Wochen nicht den freien Auftragswert erreicht, 
werden die tatsächlichen Versandkosten berechnet. In Anhang 1 ist der kostenlose Bestellwert pro Land angegeben. Für die Abholung von Waren werden keine Gebühren erhoben.

4.3. Der Käufer ist verpflichtet, die gekauften Waren zum Zeitpunkt der Lieferung abzunehmen. Wenn der Käufer die Annahme verweigert oder es versäumt, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, wird die Ware auf Risiko des Käufers gelagert. In diesem Fall hat der Käufer die Lagerkosten zu tragen, wobei LABEL51 das Recht hat, weiterhin Erfüllung und/oder vollständigen Schadenersatz zu verlangen und den Vertrag aufzulösen. Die zusätzlichen Kosten, die der Spediteur im Falle einer Lieferverweigerung, eines Ausbleibens bei der Lieferung oder eines Versäumnisses bei der Benachrichtigung von LABEL51 über den Erhalt der Lieferung in Rechnung stellt, werden in vollem Umfang an den Käufer weitergegeben.

4.4. Der Käufer ist bei sonstigem Rechtsverlust verpflichtet, die gelieferte Ware innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach der tatsächlichen Lieferung auf etwaige Mängel oder Schäden zu prüfen oder diese Prüfung nach der Mitteilung von LABEL51, dass die Ware dem Käufer zur Verfügung steht, vorzunehmen (oder vornehmen zu lassen). Wenn Fehlmengen oder Schäden nicht innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden gemeldet werden, behält sich LABEL51 das Recht vor, die Reklamation abzulehnen. Unvollständige oder beschädigte Artikel werden von LABEL51 nur dann zurückgenommen und (gegebenenfalls) ersetzt, wenn sie in der Originalverpackung zurückgeschickt werden.

4.5. Der Käufer muss eine Bestellung mit einer Mindestgröße von mindestens 2.000 € ohne MwSt. Der erste Auftrag ist im Voraus zu zahlen. Danach kann LABEL51 beschließen, die Zahlung innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach dem Rechnungsdatum und in der in Artikel 12.1 genannten Weise zu leisten.

4.6. Die Bestellungen des Käufers können maximal zwei (2) Wochen im Lager bereitstehen. Danach wird die Bestellung ausgeliefert oder muss abgeholt werden. Es ist nicht möglich, Aufträge länger als vierzehn (14) Kalendertage zu reservieren. Wenn der frachtfreie Bestellwert nach zwei (2) Wochen nicht erreicht ist, hat der Käufer die Möglichkeit, eine weitere Bestellung aufzugeben. Wenn der Käufer keine Nachbestellung wünscht, wird die Bestellung nach Ablauf der Frist von zwei (2) Wochen 
versandt. Die Transportkosten gehen in diesem Fall zu Lasten des Käufers. Wünscht der Käufer keine Nachbestellung und möchte er die Transportkosten nicht tragen, wird die Bestellung storniert.

4.7. Wenn eine Lieferung auf Paletten erfolgt, sollten die Paletten in der gleichen Anzahl getauscht werden. Wenn ein Tausch nicht möglich ist, werden die Paletten in Rechnunggestellt.

Artikel 5 - Teillieferungen

5.1. LABEL51 behält sich das Recht vor, in Teilen (Teillieferungen) zu liefern, die separat in Rechnung gestellt werden können. Der Käufer ist dann verpflichtet, gemäß den Bestimmungen von Artikel 12 der Bedingungen zu zahlen.

Artikel 6 - Lieferfrist
6.1. Die Angabe der Lieferzeit ist stets annähernd und kann abweichen,sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

6.2. Eine Überschreitung der Lieferfrist verpflichtet LABEL51 nicht zu einer Entschädigung undgibt dem Käufer nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen oder die Annahme der Lieferung zu verweigern oder sich auf die Aussetzung einer der Verpflichtungen des Käufers zu berufen. LABEL51 haftet in keiner Weise für die Überschreitung der Lieferfrist, aus welchem Grund auch immer.

Artikel 7 - Höhere Gewalt

7.1. Als höhere Gewalt gelten neben den Bestimmungen von Artikel 6:75 des Bürgerlichen Gesetzbuchs: (organisierte oder nicht organisierte) Streiks im Unternehmen von LABEL51, allgemeine Transportbehinderungen, die Nichterfüllung von Lieferanten von LABEL51 (ob zurechenbar oder nicht) und Personalmangel.

7.2. Während eines Zeitraums der höheren Gewalt werden die Liefer- und sonstigen Verpflichtungen von LABEL51 ausgesetzt. Wenn der Zeitraum, in dem LABEL51 seinen Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt nicht nachkommen kann, länger als 6 Monate dauert, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen. Vereinbarung ganz oder teilweise durch Kündigung oder Auflösung aufheben. In diesem Fall besteht keine Verpflichtung zum Schadenersatz oder zur Rückabwicklung.

7.3. LABEL51 hat das Recht, eine Vergütung für die Arbeiten zu verlangen, die bereits vor dem Auftreten des die höhere Gewalt verursachenden Umstandes bei der Ausführung des betreffenden Vertrags geleistet wurden.

7.4. LABEL51 ist auch dann berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand,der die höhere Gewalt verursacht, eintritt, nachdem LABEL51 die Leistung bereits hätte erbringen müssen.

Artikel 8 - Gewährleistung

8.1. Vorbehaltlich der Bestimmungen an anderer Stelle in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen garantiert LABEL51, dass das von ihr gelieferte Material während eines Zeitraums von 24 Monaten nach der Lieferung den Anforderungen entspricht, die im normalen Geschäftsverkehr an es zu stellen sind. Wenn der Käufer zufriedenstellend nachgewiesen hat, dass das gelieferte Material oder die Materialien nicht den Anforderungen entsprechen, die im normalen Geschäftsverkehr an sie zu 
stellen sind, wird LABEL51 nach eigenem Ermessen entweder Ersatzteile liefern, die gelieferten Waren reparieren oder sie ersetzen oder den Vertrag (teilweise oder anderweitig) auflösen, verbunden mit einer anteiligen Rückerstattung der vom Käufer bereits gezahlten Beträge, und ist danach nicht schadenersatzpflichtig.

8.2. Die vorgenannte Gewährleistungspflicht erlischt, wenn:
a. Der Käufer nimmt ohne vorherige schriftliche Zustimmung von LABEL51 Änderungen oder Reparaturen an den gelieferten Waren vor (oder lässt sie vornehmen);
b. Der Käufer hat die gelieferte Sache für einen anderen als den offensichtlichen Zweck verwendet;
c. Der Käufer hat (nach dem Urteil von LABEL51) den Liefergegenstand unsachgemäß behandelt, benutzt oder gewartet;
d. Der Käufer kommt seinen Verpflichtungen gegenüber LABEL51 nicht nach;
e. Der Käufer ist seinen Informationspflichten nicht entsprechend nachgekommen;
f. Der Käufer hat den Mangel oder Schaden an der gelieferten Ware ganz oder teilweise verschuldet.

8.3. Die Kosten für Demontage, Versand und Transport gehen zu Lasten und auf Risiko des Käufers. Wenn LABEL51 die Serviceanfrage akzeptiert hat, gehen die Kosten zu Lasten von LABEL51.

8.4. Die Garantie von LABEL51 wird nur gewährt, wenn und soweit derbetreffende Hersteller/Lieferant eine Garantie gewährt und in diesem Umfang.

8.5. Die Garantiezeit beginnt mit dem Erhalt des Produkts durch den Käufer und verlängert sich nicht nach einer Garantiereparatur oder einem Austausch des Produkts.

8.6. Die Inanspruchnahme der Garantie durch den Käufer entbindet den Käufer nicht vonseinen Zahlungs- und Kaufverpflichtungen, die sich aus dem/den mit LABEL51 geschlossenen Vertrag/Verträgen ergeben.

Artikel 9 - Reklamationen

9.1. Reklamationen sind schriftlich per E-Mail an service@label51.com zu richten. Der Käufer erhält eine Ticketnummer, mit der die Bearbeitung der Reklamation im Service-System verfolgt werden kann. Die Mitteilung muss so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb der in Artikel 4.4 genannten Frist nach Feststellung der Mängel erfolgen, wobei die Art und die Gründe der Reklamation(en) sowie die angebliche Grundlage der Haftung von LABEL51 für Ersatz, Reparatur oder Entschädigung genau anzugeben sind. Unbegründete oder unzureichend begründete Reklamationen werden von LABEL51 nicht akzeptiert. Eine Serviceanfrage wird berücksichtigt, wenn sie innerhalb der vereinbarten Garantiezeit vollständig gemeldet wird. Dies 
bedeutet:

a. Versehen mit einer Bestellnummer;
b. Mit einer klaren Beschwerdebeschreibung versehen;
c. Legen Sie eindeutige Fotos oder Videos der Reklamation vor. Sind mehrere Artikel defekt, muss der Käufer Bildmaterial von jedem einzelnen Artikel zur Verfügung stellen;
d. Bezieht sich die Serviceanfrage auf ein Sofa oder einen Hocker, müssen auch ein Foto des Aufklebers unter dem Sofa und ein Übersichtsfoto eingereicht werden. Ohne diese Fotos wird die Anfrage vom Hersteller nicht bearbeitet.

9.2. Nach Ablauf der in Artikel 4.4 genannten Frist wird davon ausgegangen, dass der Käuferdie gelieferten Waren genehmigt hat. Danach werden Reklamationen von LABEL51 nicht mehr akzeptiert.

9.3. Die Rückgabe der gelieferten Waren kann nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von LABEL51 und unter von LABEL51 festzulegenden Bedingungen erfolgen. Maßgefertigte Artikel können nicht zurückgegeben werden.

9.4. Der Käufer ist verantwortlich für das, was er bestellt hat. Falsch bestellte Artikel können nicht zurückgegeben werden, und der Käufer muss seine eigenen Bestände auffüllen.

Artikel 10 - Haftung

10.1. Die Haftung von LABEL51 gegenüber dem Käufer beschränkt sich, mit Ausnahme der Bestimmungen in den folgenden Absätzen, auf die Erfüllung der Garantieverpflichtungen von LABEL51, wie sie in Artikel 8 beschrieben sind.

10.2. Die Haftung von LABEL51 für von LABEL51 begangene unerlaubte Handlungen ist ausgeschlossen, es sei denn, sie sind die Folge einer vorsätzlichen Handlung oder einer vorsätzlichen Leichtfertigkeit seitens der Führungskräfte von LABEL51. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung von LABEL51 für indirekte Schäden und Folgeschäden, die der Käufer infolge eines zurechenbaren Versäumnisses von LABEL51 bei der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen erleidet, wie z.B., aber ausdrücklich nicht beschränkt auf entgangener Gewinn, entgangener Umsatz, immaterieller Schaden, entgangene Chancen und Rufschädigung, es sei denn, dieser Schaden ist die Folge von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit der leitenden Angestellten von LABEL51.

10.3. Die Haftung von LABEL51 für unmittelbare Schäden des Käufers, die sich aus einem zurechenbaren Versäumnis von LABEL51 bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Käufer aus einem mit dem Käufer geschlossenen Vertrag ergeben oder damit zusammenhängen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der Käufer nachweist, dass der Schaden die unmittelbare Folge des zurechenbaren Versäumnisses ist. Verzug und ist darüber hinaus pro Ereignis oder Reihe von zusammenhängenden Ereignissen mit gemeinsamer Ursache auf den zwischen den Parteien vereinbarten Wert (ohne Mehrwertsteuer) der Verpflichtung(en), bei deren Erfüllung LABEL51 schuldhaft versagt hat, und dann pro gelieferter Ware begrenzt, mit einem Höchstbetrag von € 2.500,00 pro Ereignis oder Reihe von Ereignissen mit gemeinsamer Ursache, es sei denn, aus einem der folgenden Absätze ergibt sich eine weitergehende Begrenzung.

10.4. Jeder Anspruch gegen LABEL51, der sich auf einen mit LABEL51 geschlossenen Vertrag stützt, verjährt innerhalb eines Jahres, es sei denn, es wird vor diesem Zeitpunkt ein Mahnbescheid rechtskräftig erlassen. Die Verjährungsfrist beginnt an dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem der Käufer sowohl vom Schaden als auch von der haftbaren Partei Kenntnis erlangt hat.

10.5. Alle Einreden, die LABEL51 aus dem mit dem Käufer geschlossenen Vertrag ableiten kann, um seine Haftung abzuwenden, können auch von seinem Personal und den von ihm bei der Ausführung des Vertrags eingeschalteten Dritten gegenüber dem Käufer geltend gemacht werden, so als obsein Personal und die genannten Dritten Vertragsparteien wären.

10.6. Haftungsbeschränkende, ausschließende oder bestimmende Bedingungen, die von Dritten gegenüber LABEL51 geltend gemacht werden können, können auch von LABEL51 gegenüber dem Käufer geltend gemacht werden.

10.7. LABEL51 behält sich das Recht vor, die Produktzusammensetzung und/oder die Preise ohne vorherige Ankündigung zu ändern. LABEL51 ist nicht verantwortlich für falsche Produkt und/oder Artikelinformationen oder Informationen aus Produkt-Feeds.

Artikel 11 - Entschädigung

11.1 Der Käufer stellt LABEL51, sein Personal und alle von LABEL51 im Rahmen der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen eingeschalteten Dritten von allen Ansprüchen anderer Dritter auf Ersatz von Schäden frei, die diese (angeblich) erlitten haben und die durch die vertragliche Leistung von LABEL51 verursacht wurden oder anderweitig damit zusammenhängen.

Artikel 12 - Zahlungsbedingungen

12.1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, hat die Zahlung jedes Rechnungsbetrags vor der Lieferung und in der auf der Rechnung angegebenen Weise zu erfolgen. Die Zahlung hat in der vereinbarten Währung und ohne Aufrechnung, Skonto und/oder Aufschub zu erfolgen. Nach Annahme und Limitierung durch den Kreditversicherer von LABEL51 kann LABEL51 beschließen, die Zahlung innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach dem 
Rechnungsdatum und auf die auf der Rechnung angegebene Weise zu leisten. LABEL51 wird in diesem Fall nur dann Bestellungen an den Käufer ausliefern, wenn der Gesamtbetrag der bereits ausstehenden Forderungen des Käufers zuzüglich des Betrags der ausstehenden Bestellungen des Käufers das festgelegte Limit nicht überschreitet. LABEL51 behält sich das Recht vor, das Limit jederzeit nach eigenem Ermessen auf der Grundlage neuer Informationen des Kreditversicherers 
und/oder als Reaktion auf das Zahlungsverhalten des Käufers anzupassen.

12.2. Bei nicht fristgerechter Bezahlung einer Rechnung ist der Käufer ohne Inverzugsetzung in Verzug und werden alle Zahlungsverpflichtungen des Käufers sofort fällig. Dies gilt auch, wenn der Käufer für insolvent erklärt wird oder einen Zahlungsaufschub beantragt.

12.3. Bei verspäteter Zahlung einer Rechnung ist der Käufer verpflichtet, die gesetzlichen Handelszinsen (Artikel 6:119a des Bürgerlichen Gesetzbuchs) zuzüglich 2 % des Rechnungsbetrags ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung zu zahlen. Darüber hinaus ist LABEL51 berechtigt, Mahnkosten in Höhe von 7,50 € zu berechnen.

12.4. Darüber hinaus gehen alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die LABEL51 vernünftigerweise entstanden sind (wie z. B. Gerichtsvollzieherkosten und Kosten für Rechtsbeistand), die im Zusammenhang mit der Nichterfüllung der Verpflichtungen des Käufers entstanden sind, zu Lasten des Käufers, wobei ein Mindestbetrag von 10 % der geschuldeten Hauptsumme (inkl. MwSt.) oder ein Betrag von 250 €, sofern dieser Betrag höher ist. Diese Mindestentschädigung ist (auch) als Anreiz für den Käufer zu sehen, seinen (Zahlungs-)Verpflichtungen nachzukommen (Strafklausel).

12.5. Vom Käufer geleistete Zahlungen dienen immer dazu, erstens alle fälligen Zinsen und Kosten und zweitens die am längsten fälligen Rechnungen zu reduzieren, auch wenn der Käufer angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.

12.6. Ungeachtet des Vorstehenden hat LABEL51 jederzeit das Recht, Barzahlung zu verlangen oder vom Käufer eine angemessene Sicherheit für die rechtzeitige Zahlung zu verlangen, bevor die Lieferung oder weitere Ausführung der Arbeiten erfolgt. Die Sicherheit ist durch eine unwiderrufliche Bankbürgschaft bei einem renommierten niederländischen Bankinstitut oder durch eine andere, angemessen gleichwertige Sicherheit zu leisten.

Artikel 13 - Eigentumsvorbehalt

13.1. Gelieferte Waren bleiben das alleinige Eigentum von LABEL51, solange der Käuferdie Forderungen bezüglich der Gegenleistung nicht erfüllt hat:

a. Gegenstände, die LABEL51 im Rahmen des Vertrags an den Käufer geliefert hat oder zu liefern hat, oder;

b. Arbeiten oder Dienstleistungen, die aufgrund einer solchen Vereinbarung ebenfalls im Auftrag des Käufers durchgeführt werden oder werden sollen,sowie;
c. In Bezug auf Ansprüche aus der Verletzung solcher Vereinbarungen;

d. LABEL51 erwirbt auch an diesen Waren (Mit-)Eigentum, und zwar zur Sicherung aller offenen Forderungen gegen den Käufer, sowie an den Waren, an denen das Eigentumsrecht von LABEL51 durch Verarbeitung, Beitritt, Gründung eines Unternehmens oder auf andere Weise verloren geht;

e. Sobald der Käufer eine oder mehrere seiner Verpflichtungen gegenüber LABEL51 nicht erfüllt, 
werden alle Forderungen des Käufers sofort und in vollem Umfang fällig, und LABEL51 ist 
berechtigt, die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche 
Intervention zu verwerten.

13.2. Vor diesem Eigentumsübergang ist der Käufer nicht befugt, die gelieferten Waren zu veräußern, zu liefern oder anderweitig darüber zu verfügen, außer im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs und des normalen Verwendungszwecks der Waren. Diese Ermächtigung erlischt in dem Moment, in dem dem Käufer ein (vorläufiger) Zahlungsaufschub gewährt oder der Konkurs erklärt wird.

In keinem Fall darf der Käufer die Vorbehaltsware zur Sicherung von Forderungen an Dritte  verwenden.

13.3. LABEL51 hat vor der Übertragung des Eigentums jederzeit Zugang zu den in seinem Besitz befindlichen Produkten, unabhängig davon, wo sie sich befinden.

13.4. Bei Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen dieses Artikels ist der Käufer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10 % der zum Zeitpunkt der Zuwiderhandlung ausstehenden Forderung verpflichtet, unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 10 Absatz 6.

13.5. Der Käufer kann mit einem Dritten vereinbaren, dass dieser den Kaufpreis in seinem Namen bezahlt und zu diesem Zweck in die Forderung von LABEL51 eintritt. Bei Zahlung durch einen Dritten, der in die Forderung des Verkäufers eingetreten ist, erlischt der in diesem Artikel beschriebene Eigentumsvorbehalt nicht.

13.6. Im Falle eines Forderungsübergangs im Sinne von Absatz 5 überträgt LABEL51 dem Dritten das Vorbehaltseigentum an den Waren, für die der Dritte den Kaufpreis bezahlt hat. Ab dem Zeitpunkt der Abtretung hält der Käufer die beschriebenen Waren für den abgetretenen Dritten.

13.7. Der Forderungsübergang und die Übertragung des Vorbehaltseigentums auf einen Dritten gemäß den Absätzen 5 und 6 berührt nicht das Recht des Käufers, LABEL51 im Falle einer Nichterfüllung der zwischen ihnen geschlossenen Verträge in irgendeiner Weise haftbar zu machen.

Artikel 14 - Rechte an geistigem Eigentum
14.1. Alle geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrechte sowie eingetragene und nicht eingetragene Geschmacksmusterrechte) an LABEL51 werden dem Käufer zur Verfügung gestellt. Entwürfe, Fotografien, Zeichnungen, Kataloge, Entwürfe, Modelle, Berechnungen und dergleichen (im Folgenden: "die Materialien"), bleiben zu jeder Zeit Eigentum von LABEL51 und werden niemals an den Käufer übertragen. Wenn in diesen Bedingungen von "liefern" oder Konjugationen dieses Wortes 
die Rede ist, kann daraus nicht abgeleitet werden, dass damit die Übertragung von geistigen Eigentumsrechten gemeint ist. Der Käufer erhält lediglich ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und widerrufliches Recht, die Materialien in unveränderter Form und für den eigenen Gebrauch zu nutzen, wobei dieses Recht niemals über die ausdrücklich vereinbarte Nutzung bzw. die im Rahmen der Vertragserfüllung vernünftigerweise erforderliche Nutzung hinausgehen darf.

14.2. Ungeachtet des allgemeinen Zwecks von Artikel 14.2 ist es dem Käufer ausdrücklich untersagt, den Inhalt (einschließlich Fotos) der Kataloge von LABEL51 zu kopieren und/oder zu bearbeiten. Wenn und soweit LABEL51 dem Käufer digitale Fotografien zur Verfügung stellt, ist die Verwendung dieser Fotografien nur zu den von LABEL51 ausdrücklich angegebenen Zwecken gestattet und ihre Verwendung auf einer Website ist untersagt, es sei denn, LABEL51 hat dazu vorher ausdrücklich 
seine schriftliche Zustimmung erteilt. LABEL51 ist berechtigt, die Genehmigung zur Nutzung des Materials jederzeit mit sofortiger Wirkung zu widerrufen, ohne dadurch dem Käufer gegenüber schadensersatzpflichtig zu werden, wobei der Käufer das Material anschließend an LABEL51 zurückgeben muss.

14.3. Wenn gerichtlich festgestellt wird, dass die von LABEL51 an den Käufer gelieferten Produkte ein in den Niederlanden geltendes Urheber- und/oder Geschmacksmusterrecht Dritter verletzen, nimmt LABEL51 die Produkte gegen Erstattung des vom Käufer gezahlten Kaufpreises vom Käufer zurück. Diese Rückerstattung des Kaufpreises ist das einzige Rechtsmittel des Käufers in dieser Hinsicht.

14.4. Der Käufer muss Artikel unter dem Markennamen LABEL51 anbieten. Ein Channel-MarketingLink ist erforderlich.

14.5. Experience Store-Händler erhalten einen Eintrag auf LABEL51.com.

Artikel 15 - Beendigung und Löschung
15.1. Ungeachtet der Bestimmungen von Artikel 6:265 des Bürgerlichen Gesetzbuchs hat LABEL51 das Recht, den mit dem Käufer geschlossenen Vertrag durch eine fristlose Kündigung 
aufzulösen, ohne zu Schadenersatz verpflichtet zu sein, wenn:
a. Der Käufer wird für insolvent erklärt, meldet Konkurs an oder hat Konkurs angemeldet;
b. Der Käufer beantragt die (vorläufige) Aussetzung der Zahlung oder die Einleitung der Liquidation;
c. Das gesamte oder ein Teil des Vermögens des Käufers wird gepfändet;
d. Die allgemeinen Bedingungen sind nicht erfüllt.

15.2. Storniert der Käufer den Auftrag, aus welchem Grund auch immer, so ist er verpflichtet, LABEL51 alle Kosten zu erstatten, die vernünftigerweise im Hinblick auf die Ausführung des Vertrags entstanden sind (andere Kosten für Materialien und Rohstoffe, die LABEL51 bereits erworben hat, unabhängig davon, ob sie be- oder verarbeitet wurden, einschließlich Löhne und Sozialabgaben), unbeschadet des Rechts von LABEL51 auf Entschädigung für entgangenen Gewinn und andere 
Schäden. Der Käufer schuldet LABEL51 außerdem 30 % des vereinbarten Preises als Stornierungskosten. Der Käufer ist ferner verpflichtet, LABEL51 von Ansprüchen Dritter, die sich aus der Stornierung der Bestellung ergeben, freizustellen. Die kostenlose Stornierung einer Bestellung ist nur möglich, wenn die Bestellung noch nicht bearbeitet wurde. Bei der Stornierung von Sonderanfertigungen werden mindestens 30% des Kaufpreises in Rechnung gestellt.

15.3. LABEL51 ist jederzeit berechtigt, den mit dem Käufer abgeschlossenen Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen. LABEL51 muss keine Kündigungsfrist einhalten und schuldet dem Käufer im Falle einer Kündigung keine Entschädigung.

Artikel 16 - Anwendbares Recht und Streitigkeiten
16.1. Auf alle Angebote von und Verträge mit LABEL51 findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.

16.2. Alle Streitigkeiten, auch solche, die nur von einer Partei als solche betrachtet werden, die sich aus dem Vertrag, auf den die Bedingungen Anwendung finden, ergeben oder sich auf die Bedingungen selbst und ihre Auslegung oder Anwendung beziehen, gleichgültig, ob sie sachlicher oder rechtlicher Natur sind, werden ausschließlich vom zuständigen Gericht in Utrecht entschieden, es sei denn, LABEL51 zieht es vor, den Streitfall dem zuständigen Gericht am Wohnsitz/Geburtsort des Käufers vorzulegen.

Artikel 17 - Unstimmigkeiten zwischen dem niederländischen Text und der Übersetzung

17.1. Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Text der Bedingungen in niederländischer Sprache und dem Text in einer anderen Sprache ist die niederländische Fassung verbindlich.

Artikel 18 - Wiederverkäufer
18.1. Das Anbieten des LABEL51 über Wiederverkäufer oder das Anbieten des LABEL51 über einen externen Vertriebskanal ist nicht gestattet. Wiederverkaufsvereinbarungen kommen zustande, wenn der Abschluss der Vereinbarung im Namen von LABEL51 dem Käufer von autorisierten Personen schriftlich bestätigt wird. Die Verkaufsergebnisse werden jährlich ausgewertet. LABEL51 hat das Recht, die mit dem Käufer getroffenen Vereinbarungen aufzulösen oder zu kündigen, ohne 
zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet zu sein und unbeschadet der Rechte von LABEL51.

Diese allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten standardmäßig ab dem 1. Januar 2023.